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Das Team stellt sich vor

Unser Mitarbeiterteam umfasst unterschiedlichste Berufsgruppen und stellt hiermit seine Aufgabenbereiche vor.

Alle Mitarbeiter der Wohnbereiche

  • bieten dem Einsamen Kontaktmöglichkeit
  • vermitteln dem Unsicherem Sicherheit
  • dem Ängstlichen Ruhe und Zuversicht
  • Aufgabenbereich des Pflegefachpersonals

    Pflegefachkräfte stehen in Pflegeeinrichtungen ständig im Blickfeld des Bewohners. Sie sind die „Gesunden“ und heben sich dadurch von der Sozialstruktur der „Kranken und Pflegebedürftigen“ ab. Behinderte und Kranke befinden sich häufig in einer partiellen oder totalen Isolierung, die u. a. zu starkem Misstrauen und Abwehrhaltungen anderen gegenüber führen kann. Hier ist vom Fachpersonal eine stärkere, emotional betonte Zuwendung nötig, um den für die Besserung des Allgemeinzustandes dringend notwendigen sozialen Kontakt aufrechtzuerhalten. Die Mitarbeiter setzen hier all ihre Kraft und Persönlichkeit im Umgang mit diesen Personengruppen ein.

    Im täglichen Ablauf werden folgende Aufgaben von der Pflegefachkraft wahrgenommen.

    • Beobachten, Beurteilen und Dokumentieren des Gesundheitszustandes der Bewohner (z.B. Vitalzeichen, Aussehen, Ruhe- und Schlafbedürfnis, Schmerzzustand, Leistungs- und Bewegungsfähigkeit, Aktivität, Orientiertheit)
    • Beobachten, Beurteilen und Dokumentieren des Verhaltens und Befindens der Bewohner und ihrer Veränderungen gegenüber sich selbst, ihrer Umgebung im Heim, ihrer Familie, ihrer Einstellung zu Leiden und Tod sowie gegebenenfalls Einleiten geeigneter Maßnahmen
    • Informieren der Bewohner über alle sie unmittelbar betreffenden Angelegenheiten, inklusive über medizinisch- pflegerische und therapeutische Maßnahmen, soweit nicht die Kompetenz des Arztes, der Wohnbereichsleitung oder anderer Personen berührt wird
    • Die Bewohner geistig aktivieren und körperlich mobilisieren; z.B.: Motivieren zur Teilnahme an Veranstaltungen, zur Inanspruchnahme rehabilitativer Angebote, zu Bewegungsübungen und zur aktiven Beschäftigung, Fördern von Kontakten und gegenseitiger Hilfeleistung der Bewohner untereinander, Ständiges Realitätstraining bei Bewohnern mit Störungen der Orientierung, Anleiten, Ermuntern und Hilfe leisten beim Wiedererlernen und zum selbständigen Durchführen von Handlungen des täglichen Lebens,
    • Den Bewohner führen, ihn beim Gehen stützen und den Gebrauch von Gehwagen, Stock und anderen Hilfsmitteln einüben, erforderlichenfalls in Abstimmung mit den behandelnden Therapeuten;
    • Durchführen der Körperpflege und prophylaktischer Pflegemaßnahmen bzw. Hilfestellung, Betten, Umbetten und Lagern der Bewohner sowie Hilfeleistungen beim Aufstehen, An- und Auskleiden
    • Verteilen der Speisen und Hilfe leisten bei der Verabreichung der Nahrung, Überprüfen der gelieferten Speisen, Zubereiten und Verabreichen von Sondenkost, Zubereiten von Zwischenmahlzeiten, Überprüfen der Nahrungsaufnahme,
    • Hilfe leisten bei der Entleerung von Blase und Darm, einschl. Anuspraeter-Versorgung, beim Abhusten und Erbrechen und Entfernen aller Ausscheidungen, Durchführung von Blasentraining
    • Sachgemäßes Ausführen ärztlicher Verordnungen analog des internen Leistungskataloges
    • Beraten der Bewohner in Bezug auf persönliche Hygiene, auf richtige Ernährung, auf pünktliche und konkrete Einnahme von Medikamenten und der korrekten Ausführung anderer ärztlicher Verordnungen sowie in persönlichen Angelegenheiten
    • Kontakt pflegen mit den Bewohnern, bei Bedarf Erledigung persönlicher Angelegenheiten, Kontakt pflegen mit Angehörigen, Betreuern und sonstigen, den Bewohnern nahestehenden Personen
    • Benachrichtigung der Angehörigen von Schwerkranken und deren Betreuung,
    • Einleiten von Sofortmaßnahmen und Benachrichtigung des Arztes, Zusammenarbeiten mit dem seelsorgerischen und sozialen Diensten,
    • Einhalten von Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften
    • Versorgen verstorbener Bewohner, ggf. Mithelfen beim Einleiten von Nachlaßregelungen und bei der Betreuung von Angehörigen
    • Beachten der Schweigepflicht und des Datenschutzes
    • Umfassendes Weitergeben von Informationen bei Dienstübergabebesprechungen
    • Gewährleisten pflegenaher hauswirtschaftlicher Tätigkeiten
  • Aufgabenbereich der Altenpfleger unter betreuungspflegerischem Aspekt

    Die Altenpflege in unseren Häusern umfasst drei Bereiche

    • Pflege
    • Betreuung
    • Beratung

    Die Pflege, Betreuung und Beratung stehen an erster Stelle. Sie zeigen Verantwortlichkeit zur aktiven Gestaltung des Lebens. Sie zeigen Verantwortlichkeit für die Umsetzung ärztlicher Verordnungen bei Pflegebedürftigkeit. Alle Heimbewohner, unabhängig ihrer geistigen und seelisch Einschränkung/Erkrankung, nehmen wir ernst, üben Rücksicht und Verständnis. Wir sind Zuhörer, aber wir wollen sie nicht umerziehen. Wir achten jede Persönlichkeit mit all ihren Stärken und Schwächen. Bei unserer täglichen Arbeit stehen uns Standards zur Verfügung, die nach den neuesten gerontologischen und geriatrischen Erkenntnissen ausgearbeitet worden sind bzw. vom Haus eigenständig erstellt worden. Die Methodik der aktivierenden Pflege hilft uns, so lange wie möglich die Selbstständigkeit, d. h. die Fähigkeiten und Fertigkeiten unserer Bewohner zu erhalten.

    Prophylaktische Maßnahmen wie: Dekubitusprophylaxe, Kontrakturprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Obstipationsprophylaxe, Parotitisprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Sturzprophylaxe und Intertrigoprophylaxe dienen der Vorbeugung und der Verhütung von Krankheiten.

    Die Altenpfleger/innen arbeiten intensiv und konstruktiv mit den anderen Berufsgruppen der Einrichtung zusammen. In täglichen Dienstberatungen erfolgt ein intensiver Erfahrungsaustausch über aktuelle bewohnerbezogene Probleme und Vorhaben in den Wohngruppen.

  • Aufgabenbereich der Heilerziehungspfleger im Umgang mit demenziellen Bewohnern

    Der Heilerziehungspfleger/in arbeitet in der Betreuung, Förderung und Pflege von Menschen mit Behinderungen. Der zu betreuende Personenkreis umfasst Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen, Sinnes- und Lernbehinderungen. Die Pflege, sowie die Betreuung hat das Ziel, den Heimbewohner trotz seiner individuellen Einschränkungen, zu einem zufriedenen Leben zu verhelfen.

    Hierbei sind die Aufgaben für den Heilerziehungspfleger/in: Durchführung einer bewohnerbezogenen Beschäftigung auf den Wohnbereichen, Förderung und Erhaltung der Selbstständigkeit durch Gedächtnistraining, Bewegungsübungen oder andere geeignete Maßnahmen, Förderung und Erhaltung von Fähigkeiten, Beraten, Zeit haben als Gesprächspartner, Hilfe und Unterstützung der Bewohner bei der selbständigen Vorbereitung zum Essen und beim Essen, Anregung zur Entwicklung von eigenem Geschmack, Entscheidungen treffen, Förderung von sozialen Beziehungen, Unterstützung bei Veränderungen der Lebenssituation, Hilfe bei Bewegung und Fortbewegung, z. B. beim Kennenlernen der Einrichtung, bei Spaziergängen oder – Fahrten mit unserem Firmenauto. Einbeziehen von nicht im Heim lebenden Ehepartnern bei Feiern und Ausflügen, Aktives Mitarbeiten bei der Gestaltung von Veranstaltungen und Feiern, Betreuung und Pflege Kranker und Sterbender, sowie pflegerische Prophylaxe. Im Bewohner wird die Person gesehen und nicht die Krankheit und Wert auf den Erhalt der Person gelegt. Die Betreuung geht deshalb weg von einer aufgabenzentrierten Pflege und hin zu einer erlebnisorientierten Betreuung, wobei der betroffene Mensch im Mittelpunkt steht. Dazu werden verschiedene Methoden, z. B. Sinnenanregungen, basale Stimulation, Biografiearbeit, Aromatherapie, sowie musisch orientierte Konzepte eingesetzt. Diese Therapieformen sollten ja nach Tagesform des Heimbewohners abhängig, einzeln verwandt werden. Die enge Zusammenarbeit im Team (Dienstbesprechungen) sind dabei unerlässlich.

  • Aufgabenbereich der Ergotherapeuten

    Im Pflegeheim Mihla ist ein Ergotherapeut angestellt. Auf Grund der verschiedenen Krankheitsbilder ist das Aufgabengebiet des Erotherapeuten umfangreich. Ziel ist vor allem die Erhaltung und Förderung von physischen und psychischen Fähigkeiten, Steigerung von Lebensqualität und Zufriedenheit. Um die Ziele zu erreichen, führt der Ergotherapeut Wasch-, Anzieh- und Esstraining durch. Verrichtungen des täglichen Leben sollen so lange wie möglich erhalten bleiben. Das heißt, dass der Wohnbereichsalltag in den Therapien integriert wird. Des weiteren werden Gruppentherapien angeboten mit relativ „einfachen“ Inhalten, so zum Beispiel Musik machen, Tanz, Bewegung, Gymnastik, Ballspiele. Dieses Angebot findet überwiegend in Großgruppen statt. In Kleingruppen wird überwiegend manuell gearbeitet mit verschiedenen Materialien, wie zum Beispiel Mandalas malen, jahreszeittypische Dekoration herstellen, Eier bemalen, Ostergras säen oder Weihnachtsschmuck herstellen. Bei der Arbeit mit Desorientierten gibt der Ergotherapeut Orientierungshilfen, zum Beispiel durch Kennzeichnung der Station oder durch Aufmerksammachen auf Jahreszeiten, Wochentag usw. Zu den weiteren Aufgaben des Ergotherapeuten gehört die allgemeine Aktivierung sowie spezielles Training.(z.B. Training der Grob- und Feinmotorik, Muskelkräftigung, Verbesserung der Koordination) Höhepunkte im Alltag der Heimbewohner sind Monatsgeburtstage, Feiern, Fahrten zum Seniorentanz. Einmal im Jahr wird eine Kaffeefahrt durchgeführt. Feste, wie Weihnachtsfeiern oder zum Karneval finden großen Zuspruch. Unerlässlich ist in allen Bereichen die Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen. Notwendig sind Koordination und Kommunikation. Unterstützung findet der Ergotherapeut bei den anderen Mitarbeitern in Haus.

  • Aufgabenbereich des Heilpädagogen in den Wohngruppen

    Aufgabe des Therapiepersonals muss es sein, das Leben des Heilerziehungsbedürftigen so vollständig, erlebt, befriedigt, lebenswert und sinnerfüllt wie möglich zu gestalten. Dieses Grundanliegen muss zielbestimmend für alle Handlungen in unserer Tätigkeit sein. Um den Bedürfnissen jedes einzelnen Bewohners gerecht werden zu können, müssen Wohngruppen sehr klein gehalten werden und einen familienähnlichen Charakter aufweisen. Allerdings geht es hierbei nicht um die künstliche Schaffung eines Rollenverhaltens aller Mitarbeiter wie in einer „richtigen“ Familie, sondern um das gleichberechtigte Zusammenleben mit der Verteilung von Verantwortung und Aufgabenbereichen entsprechend der idividuellen Möglichkeiten.


Konkret lauten die anzustrebenden Ziele der Wohngruppenbetreuung:

Grundbedürfnisse erfüllen, Mündigkeit entwickeln bzw. erhalten, Selbstständigkeit entwickeln bzw. erhalten, Sittliche und soziale Normen stellen, um von der Gesellschaft akzeptiert zu werden also maximal mögliche „Normalisierung“ des Lebens der Behinderten zu schaffen.


Daraus ergeben sich folgende Aufgaben: Lebenszutrauen erschließen, Ausbildung von Lebensfertigkeiten, Vermittlung von Lebensorientierung und Bildung von Lebenshaltung Die Realisierung dieser Aufgaben zum immer besseren Erreichen der genannten Ziele ist nur in enger Zusammenarbeit zwischen Heilpädagogen/Ergotherapeuten und dem Pflegepersonal möglich.

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