Der Kreisverband wird von einem Vorstand im Sinne des § 26 BGB vertreten.
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Die Vorstandsmitglieder sind hauptamtlich tätig.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Beschlüssen der Kreisversammlung und des Präsidiums.
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Als Führungskräfte identifizieren wir uns vorbehaltlos mit den Rotkreuzgrundsätzen. Der Dienst am Menschen steht für uns im Mittelpunkt und ist Ziel unseres Handelns.
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